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Der Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bleibt bei seinem Standpunkt, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis bei Tierarzneimitteln, die Zinkoxid enthalten, negativ ausfällt und dass diese Art von Produkten aus dem Verkehr gezogen werden sollte.
Laut dem britischen Verband der Schweinehalter NPA und nach einer Reihe von Appellen verschiedener europäischer Organisationen muss die Empfehlung, Zinkoxid in Futtermitteln für Ferkel zu verbieten, überarbeitet werden.
Dabei handelt es sich um genetisch veränderten Mais der Sorten Bt11, 1507, MON 810 (Saatgut und Erzeugnisse) sowie eine glyphosatresistente Baumwollsorte.
Das EFSA-Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung (FEEDAP) empfiehlt, dass der Kupfergehalt in Alleinfutter für Ferkel 25 mg pro kg (zuvor 170 mg/kg) nicht überschreiten sollte.
Den Erwartungen zufolge wird die Nachfrage nach Geflügelfutter zunehmen, wenn auch in einem langsameren Tempo als im Jahr 2015 (+ 5 %), und die Nachfrage nach Schweinefutter deutlich sinken (- 1,5 %).
Gemeinsam mit dem europäischen Verband der Futtermittelhersteller (FEFAC) begrüßten Copa und Cogeca heute die durch die EU-Kommission erfolgte Veröffentlichung und Billigung unseres EU-Kodex für gute Kennzeichnungspraxis für Mischfuttermittel für der Erzeugung von Lebensmitteln dienende Tiere.
Aufgrund der großen Bedeutung von Colistin als Reserveantibiotikum in der Humanmedizin und angesichts der jüngsten Entdeckungen wird die EMA ihre Empfehlungen aus dem Jahr 2013 überprüfen.
Die Europäische Kommission sollte die Verwendung der glyphosattoleranten GV-Maissorte NK603 x T25 in Lebens- und Futtermitteln nicht zulassen, so die am vergangenen Dienstag vom Umweltausschuss verabschiedete Resolution.
Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Getreide und Ölsaaten in China von 600 Millionen Tonnen im Jahr 2014 auf 700 Millionen im Jahr 2020 ansteigen wird.
Sie befürchten, die neuen Regeln könnten schlicht nicht durchsetzbar sein und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Pro- und Anti-GVO-Ländern zur Folge haben.
Die Empfehlung wurde mit 47 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen verabschiedet und wird nun in der nächsten Plenarsitzung am 26.-29. Oktober in Straßburg zur Abstimmung vorgelegt.