ASP: Wildschweinpopulationen in "weißer Zone" können dauerhaft auf null reduziert werden
Bundesministerin Julia Klöckner verlängert die erforderliche Ermächtigung – Bundesrat hat zugestimmt.
Bundesministerin Julia Klöckner verlängert die erforderliche Ermächtigung – Bundesrat hat zugestimmt.
Der erste ASP-Ausbruch bei Hausschweinen des Jahres 2021 ist in einem Betrieb mit fast 16.000 Tieren aufgetreten.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, ihr polnischer Amtskollege, Grzegorz Puda, und ihr tschechischer Amtskollege, Miroslav Toman, haben sich in einer Videokonferenz über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest ausgetauscht.
China geht gegen illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit gefälschten Impfstoffen gegen die Afrikanische Schweinepest vor. Bis heute hat noch kein Land einen ASP-Impfstoff zugelassen.
Die EFSA hat Überwachungsstrategien entwickelt, die den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Ländern dabei helfen, festzustellen, wann das Virus nicht mehr unter ihren Wildschweinpopulationen zirkuliert.
Die Gesamtzahl der ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen insgesamt jetzt bei 812.
Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den Verdacht auf Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein-Kadaverfund im Bereich der nördlichen Oderwiesen der Stadt Frankfurt (Oder) bestätigt.
Singapur und Deutschland haben eine ASP-Regionalisierungsregelung ausgearbeitet, die Importe von Schweinefleisch aus bestimmten Gebieten Deutschlands erlaubt.
Die neue Durchführungsverordnung gilt ab dem 21. April 2021.
Referenzlabor bestätigt Virus bei einem Wildschwein.
Fünf Monate nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Schwarzwildbestand in Deutschland, wurden inzwischen insgesamt 685 ASP-Fälle in bestätigt.
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Ein Fallwildfund liegt wenige hundert Meter außerhalb des Kerngebietes im Landkreis Märkisch-Oderland.
Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen zu verhindern, hat der Freistaat Allgemeinverfügungen erlassen, die Restriktionszonen festlegen, in denen für Jäger, Schweinehalter und die Allgemeinheit besondere Regelungen gelten.
Der Ministerialerlass erlaubt unter anderem die Wiederaufstockung der Schweinebestände in den von der ASP betroffenen Gebieten.
Der Fundort liegt in der bestehenden Pufferzone und befindet sich ca. 2 km westlich des Flugplatzes Rothenburg/Görlitz und ca. 3,5 km von der Neiße entfernt.