Belgien für ASP-frei erklärt
Die Erklärung erfolgt, nachdem seit über 12 Monaten kein neuer ASP-Fall bei frischen Wildschweinkadavern festgestellt wurde.
Die Erklärung erfolgt, nachdem seit über 12 Monaten kein neuer ASP-Fall bei frischen Wildschweinkadavern festgestellt wurde.
Die Gesamtzahl der ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen insgesamt jetzt bei 156.
Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen zu verhindern, hat der Freistaat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Restriktionszone festlegt, in der für Jäger, Schweinehalter und die Allgemeinheit besondere Regelungen gelten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals auch bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen wurde.
Neue Lage bei Afrikanischer Schweinepest: 11 weitere Fälle bestätigt; davon ein positiver Fall außerhalb bestehender Kerngebiete.
48 Tage nach dem ersten amtlich festgestellten ASP-Ausbruch ist damit die 100er-Marke überschritten.
Die Seuche breitet sich unter Wildschweinen weiter aus, während sie bei Hausschweinen besser unter Kontrolle zu sein scheint, obwohl die bestätigten Ausbrüche im letzten Quartal zugenommen haben.
Im Rahmen der Strategie des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der ASP wird eine sogenannte „weiße Zone“ um das erste Kerngebiet „Sembten/Neuzelle“ eingerichtet.
Landeskrisenstab hat Änderungen der Ausnahmen im gefährdeten Gebiet beschlossen – Neuer Erlass gilt ausschließlich für Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald.