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Russland akzeptiert WTO-Entscheidung, hält aber Einfuhrverbot für europäisches Schweinefleisch aufrecht

Obwohl Russland die WTO-Empfehlungen umgesetzt hat, bleibt das Einfuhrverbot bestehen, da das von Russland verhängte politische Embargo gegen verschiedene Länder, darunter auch alle EU-Mitgliedstaaten, weiterhin in Kraft ist.

19 Dezember 2017
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Die Empfehlungen der Welthandelsorganisation (WTO) – mit denen diese feststellte, dass das Einfuhrverbot für lebende Schweine und Schweinefleischprodukte aus der EU, welches Russland verhängte, nachdem in manchen Regionen die ASP aufgetreten war, rechtswidrig ist – sind zwar von Russland umgesetzt worden, doch bleibt das Einfuhrverbot weiterhin bestehen, da das aus politischen Gründen von Russland verhängte Embargo gegen verschiedene Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, noch immer in Kraft ist.

Hintergrund

Nachdem 2014 in einzelnen Regionen der Europäischen Union Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest festgestellt worden waren, erließ Russland Einfuhrbeschränkungen für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischerzeugnisse aus der Europäischen Union.

Am 8. April 2014 beantragte die EU bei der WTO förmliche Konsultationen mit der Delegation der Russischen Föderation und dem Präsidenten des Streitbeilegungsgremiums (DSB).

Am 19. August 2016 erklärte die WTO das von Russland verhängte Einfuhrverbot für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischerzeugnisse aus der Europäischen Union aus Sicht der internationalen Handelsregeln für rechtswidrig.

Am 23. September 2016 ging die Russische Föderation gegen die Entscheidung in dem von der EU eröffneten Streitbeilegungsverfahren in Berufung.

Das Berufungsgremium bestätigte am 24. Februar 2017 die Rechtswidrigkeit des Einfuhrverbots.

Auf der DSB-Sitzung vom 19. April 2017 erklärte die Russische Föderation, dass sie die Absicht habe, die Empfehlungen und Entscheidungen des DSB entsprechend ihren Verpflichtungen aus der WTO-Mitgliedschaft umzusetzen, und dass sie hierzu eine angemessene Frist benötige.

Am 2. Juni 2017 teilten die Europäische Union und die Russische Föderation dem DSB mit, dass man sich darauf geeinigt habe, dass die angemessene Frist für die Umsetzung der Empfehlungen und Entscheidungen des DSB 8 Monate und 15 Tage betragen solle. Diese angemessene Frist lief somit am 6. Dezember 2017 ab.

Russland akzeptiert WTO-Entscheidung

Am vergangenen 6. Dezember gab die russische Regierung die Umsetzung der DSB-Entscheidung im WTO-Verfahren „DS475 Russische Föderation - Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhr von lebenden Schweinen, Schweinefleisch und anderen Schweineprodukten aus der Europäischen Union“ bekannt:

Die zuständigen Behörden der Russischen Föderation haben die einschlägigen Schlussfolgerungen des DSB in vollem Umfang, in gutem Glauben und innerhalb der dem DSB mitgeteilten angemessenen Umsetzungsfrist umgesetzt. Sie werden die ASP-Situation in der EU weiterhin beobachten und die Risiken einer weiteren Ausbreitung der ASP in der EU bewerten. Die russische Regierung erwarte, dass die EU uneingeschränkt mit dem Rosselkhoznadzor zusammenarbeiten werde, ohne den Zugang zu den erforderlichen Daten oder die Durchführung von Inspektionen und Kontrollen zum Zwecke der Erhebung solcher Daten zu verhindern.

Allerdings sei gemäß dem Dekret Nr. 560 des Präsidenten der Russischen Föderation vom 6. August 2014 und den Beschlüssen Nr. 778 der Regierung der Russischen Föderation vom 7. August 2014 die Einfuhr von lebenden Schweinen (mit Ausnahme von reinrassigen Zuchtschweinen) und Schweineprodukten aus der EU und denjenigen Staaten, die beschlossen haben, Wirtschaftssanktionen gegen natürliche und/oder juristische Personen der Russischen Föderation zu verhängen, weiterhin verboten.

333-Redaktion.

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