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Neue Verordnung über neuartige Lebensmittel genehmigt

Die heute genehmigte neue Novel-Food-Verordnung soll die Voraussetzungen verbessern, damit die Unternehmen neue und innovative Lebensmittel leichter auf den EU-Markt bringen können.

23 November 2015
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Die genehmigte neue Novel-Food-Verordnung soll die Voraussetzungen verbessern, damit die Unternehmen neue und innovative Lebensmittel leichter auf den EU-Markt bringen können, die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sich aber weiterhin auf die Sicherheit der Lebensmittel verlassen können. Für die Verbraucher vergrößert sich die Auswahl an Lebensmitteln, und es wird ein günstigeres Umfeld für die europäische Agro-Industrie geschaffen, die der zweitgrößte Beschäftigungsbereich in Europa ist, und somit von der Innovation profitieren kann, was wiederum gut ist für Wachstum und Arbeitsplätze.

Als neuartige Lebensmittel werden Lebensmittel bezeichnet, die vor Mai 1997 (als die ersten einschlägigen Rechtsvorschriften in Kraft traten) in der Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dabei geht es um neu entwickelte innovative Lebensmittel oder Lebensmittel, die mit neuen Technologien und Produktionsverfahren hergestellt werden, sowie traditionelle Lebensmittel von außerhalb der EU. Zugelassen wurden beispielsweise Produkte, die traditionell in nicht der EU angehörenden Ländern verzehrt werden, wie etwa Chiasamen, die reich an Omega-3-Fettsäuren sind, und Lebensmittel, die mit modernsten innovativen Technologien hergestellt wurden, wie etwa mit Bacteroides xylanisolvens (DSM 23964) fermentierte wärmebehandelte Milcherzeugnisse.

Zwischen 1997 und 2014 wurden insgesamt 170 Anträge auf Zulassung in der EU gestellt (7-10 Anträge/Jahr). Bisher wurden etwa 90 neuartige Lebensmittel zugelassen.

Die neue Verordnung verbessert vor allem die Effizienz des Zulassungsverfahrens, sorgt dafür, dass sichere, innovative Lebensmittel schneller auf den Markt gelangen und beseitigt unnötige Handelshindernisse, ohne das hohe Maß an Lebensmittelsicherheit zu gefährden.

Nach der heute erzielten Einigung muss die neue Verordnung vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vom Europäischen Parlament und vom Rat formell verabschiedet werden.

Geltungsbeginn der neuen Regelungen ist zwei Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens der neuen Verordnung (etwa Ende 2017).

Montag, 16. November 2015/ EK/ Europäischen Union.
http://europa.eu/rapid

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