X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0
Lesen Sie diesen Artikel in:

EU: Besserer Schutz für hochwertige landwirtschaftliche Produkte

Am Donnerstag hat das Parlament seinen Standpunkt für die Verhandlungen über neue Regeln für geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU festgelegt.

6 Juni 2023
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Geografische Angaben (g. A.) dienen als Kennzeichnung für Produkte, deren Qualität, Merkmale oder Ansehen natürlichen und menschlichen Einflüssen geschuldet sind, die mit ihrem Ursprungsort verbunden sind. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass ein verstärkter Online-Schutz für diese Angaben erforderlich ist. Domänen, die unrechtmäßig den Namen einer g. A. verwenden, sollten automatisch geschlossen werden oder an eine Erzeugervereinigung übertragen werden, die die geografische Angabe rechtmäßig nutzt. Zu diesem Zweck sollte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Warnsystem einführen, das die Registrierung von Domänennamen überwacht.

Das Parlament fordert, dass geografische Angaben in verarbeiteten Produkten besser geschützt werden sollten. Verarbeitete Produkte, die eine g. A. enthalten, sollten nicht nach der g. A. benannt werden dürfen, es sei denn, die Hersteller der g. A. erlauben dies.

Die Abgeordneten fordern eine beschleunigte Registrierung von geografischen Angaben. Die EU-Kommission sollte diese jeweils innerhalb einer Frist von fünf Monaten registrieren. Die meisten Anträge zur Änderung bestehender Eintragungen geografischer Angaben sollten von den nationalen Behörden bearbeitet werden, ohne dass die Kommission erneut prüfen muss. Die Abgeordneten sind der Auffassung, dass die Kommission über einzigartiges Fachwissen im Bereich Landwirtschaft verfügt und daher das System der geografischen Angaben weiterhin verwalten sollte, anstatt dies dem EUIPO zu übertragen.

Schließlich sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass anerkannte Erzeugervereinigungen mehr Rechte und Ressourcen erhalten sollten. Sie sollten für die Festlegung von Mindestbedingungen für die Verwendung einer g. A.-Bezeichnung und die Überwachung der fairen Verwendung von g. A. zuständig sein.

Der Text wurde mit 603 gegen 18 Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen.

Hintergrund

Die geografischen Angaben werden von der EU seit den 1970er Jahren geschützt. Heute umfasst das EU-Register der geografischen Angaben fast 3500 Einträge, die einen Verkaufswert von 74,8 Milliarden Euro darstellen. Der Verkaufswert eines Produkts mit einem geschützten Namen ist oft doppelt so hoch wie der ähnlicher Produkte ohne Zertifizierung.

Mit der Annahme dieser Entschließung reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger hinsichtlich der Verringerung der Standardisierung von Produkten und Anerkennung lokaler und regionaler kultureller und produktionstechnischer Besonderheiten, wie sie in den Vorschlägen 12(3) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.

1. Juni 2023/ EP/ Europäische Union.
https://www.europarl.europa.eu/

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. Aktuelles zum Schwein

Neuigkeiten der Schweineindustrie in deiner E-Mail

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.

Ähnliche Artikel