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Kommission genehmigt Übernahme des Geschäftsbereichs Tiergesundheit von Sanofi (Merial) durch Boehringer Ingelheim unter Bedingungen

Der Genehmigungsbeschluss unterliegt der Bedingung, dass mehrere Tierimpfstoffe und -arzneimittel veräußert werden.

11 November 2016
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Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Geschäftszweigs Tiergesundheit des französischen Unternehmens Sanofi (Merial) durch das deutsche Unternehmen Boehringer Ingelheim (BI) nach der EU Fusionskontrollverordnung genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss unterliegt der Bedingung, dass mehrere Tierimpfstoffe und -arzneimittel veräußert werden.

Das Vorhaben führt zum Zusammenschluss von zwei wichtigen Wettbewerbern im Bereich der Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und des Vertriebs von Tiergesundheitsprodukten im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die wettbewerbsrechtliche Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf die Überschneidungen zwischen den Geschäftstätigkeiten von BI und Merial in folgenden Bereichen:

  • Biologika: Impfstoffe für Schweine und Wiederkäuer
  • Arzneimittel: entzündungshemmende Mittel in injizierbaren und oralen Darreichungsformen, antimikrobielle Mittel und andere Spezialprodukte
  • Futterzusätze: Beifutter zur Behandlung von Osteoarthritis bei Haustieren

Nach einer umfassenden Marktuntersuchung stellte die Kommission fest, dass im Bereich Biologika und Arzneimittel wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Kommission ermittelte mehrere Märkte, auf denen Produkte von BI und Merial miteinander konkurrieren, nämlich verschiedene Arten von Impfstoffen für Schweine und Rinder sowie nicht steroidale entzündungshemmende Mittel (Non-Steroidal Anti-Inflammatory Drugs – NSAID) in injizierbaren Darreichungsformen und NSAID in Tablettenform für Pferde.

Auf diesen Märkten ist entweder BI oder Merial ein starker Anbieter, während das jeweils andere Unternehmen mit einem konkurrierenden Produkt vertreten ist oder ein solches entwickelt. Angesichts dieser Feststellungen und der begrenzten Zahl anderer Anbieter kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Wegfall eines der an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen den Wettbewerb beim Vertrieb dieser Produkte in Europa beeinträchtigen würde, was Preiserhöhungen und Einbußen bei der Dienstleistungs- und Versorgungsqualität zur Folge haben könnte.

In Bezug auf andere Arzneimittel als NSAID und auf Futterzusätze hat die Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Probleme festgestellt, da die Marktanteile der Unternehmen begrenzt sind und es auf diesen Märkten nach wie vor starke Wettbewerber geben wird.

Die Verpflichtungszusagen

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, boten die beiden Unternehmen an, eine Reihe von Produkten zu veräußern, die von Merial vermarktet oder entwickelt werden, darunter die bestehenden Impfstoffe Circovac, Progressis, Parvovax, Parvovurax und Mucossifa sowie die Arzneimittel Ketofen, Wellicox, Allevinix, Genixine, Equioxx Injectable und Equioxx Paste.

Wegen der Besonderheiten dieser Produkte und insbesondere der Stabilität und Kohärenz aller erforderlichen Produktionsverfahren umfasst die Veräußerung die vollständige Übertragung der Produktionstechnologie (Antigene und fertige Produkte) auf den Erwerber. BI und Merial haben zugesagt, dem Erwerber während der Übertragung eine umfassende technische Unterstützung zu gewähren und eine befristete Liefervereinbarung mit ihm zu schließen.

Um die erfolgreiche Übertragung der Produktion und die Wirksamkeit der Verpflichtungszusagen sicherzustellen, musste ein Erwerber gefunden werden, der in der Lage ist, die veräußerten Produkte zu übernehmen. BI sagte zu, die Technologie Ceva Santé Animale (Ceva) zu übertragen. Ceva ist ein etabliertes Unternehmen im Tiergesundheitssektor, das über Fachwissen und Erfahrung mit den einschlägigen Produktionstechnologien und über ein Vertriebs- und Marketingnetz in ganz Europa verfügt. Dieser Zusammenschluss bedarf einer gesonderten fusionskontrollrechtlichen Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.

Nach der Untersuchung und einem Markttest ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken mit den Verpflichtungszusagen ausgeräumt werden. Insbesondere haben die Unternehmen einen geeigneten Erwerber vorgeschlagen, der über ausreichende Kapazitäten und Anreize verfügt, um die veräußerten Geschäftsbereiche langfristig erfolgreich fortführen zu können.

Die Genehmigung des Zusammenschlusses erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Der Zusammenschluss wurde am 19. September 2016 bei der Kommission angemeldet.

Mittwoch 8. November 2016 / EC / Europäische Union.
http://europa.eu/rapid

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