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Europäische Union: Schutzmaßnahmen gegen die Porcine Epidemic Diarrhea (PED)

Aufgrund der potenziellen Gefahr einer Einschleppung der PED hat die Europäische Kommission die tierseuchenrechtlichen Anforderungen für die Verbringung von Schweinen in die Union überprüft und verschärft.

5 August 2014
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In Anbetracht dass das Vorkommen der durch ein Alphacoronavirus und durch ein neues porzines Deltacoronavirus verursachten Porcine Epidemic Diarrhea (PED) in den USA und Kanada auch eine Gefahr für den Tiergesundheitsstatus der Europäischen Union darstellten könnte, hat die Europäische Kommission die tierseuchenrechtlichen Anforderungen für die Verbringung von Schweinen in die Union überprüft und verschärft. Damit soll eine Einschleppung des Virus vermieden werden.

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 750/2014 über Maßnahmen zum Schutz vor der PED regelt unter anderem die Einfuhr von lebenden Schweinen für die Zucht und/oder für die Produktion. So müssen zukünftig Schweine aus Drittländern gemäß Anhang I der Verordnung über eine Gesundheitsbescheinigung verfügen, die den Status der Tiere besonders in Hinblick auf das Alphacoronavirus und das neue porzine Deltacoronavirus gewährleistet.

Diese besonderen Schutzmaßnahmen gelten mindestens für die nächsten sechs Monate.

pdf Regulation 750/2014

Friday July 11, 2014/OJEU/ European Union.
http://eur-lex.europa.eu/

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