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Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung die nächste Änderung der Schweinepest-Verordnung beschlossen durch die weitere wichtige Punkte zur Vorbereitung auf einen ASP-Seuchenfall geregelt werden.

17 Dezember 2018
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Zum Inhalt der Verordnung

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung wer-den Regelungen geschaffen, die die Behörden in die Lage versetzen, neben den bereits jetzt schon bestehenden rechtlichen Möglichkeiten weitergehende Be-kämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschwei-nen anordnen zu können. Bei diesen Maßnahmen geht es insbesondere um die Möglichkeit

  • der Umzäunung eines bestimmten Gebietes,
  • der Anordnung eines Ernteverbots oder das Anlegen einer Jagdschneise,
  • der Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um so die Infektionsmög-lichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,
  • der Beauftragung anderer Jagdscheininhaber, insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger, zur verstärkten Bejagung, wenn der Jagdausübungsberechtigte einer entsprechenden Anordnung zur ver-stärkten Bejagung nicht oder nicht in dem erforderlichen Maß nachkommt.

Mit der Verordnung soll angesichts der Bedrohungslage zur Afrikanischen Schweinepest von kürzlich erweiterten Möglichkeiten nach dem Tiergesund-heitsgesetz Gebrauch gemacht werden.

Empfehlung des Ausschusses

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe von fünf fachspezifischen Änderungen zuzustimmen.
Einzelheiten ergeben sich aus Drucksache 556/1/18.

Freitag, 14. Dezember 2018/ Bundesrat/ Deutschland.
https://www.bundesrat.de

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