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Das deutsche Umweltministerium beabsichtigt, die Bedingungen für die Intensivtierhaltung zu verschärfen

Der Entwurf für ein neues Intensivtierhaltungsgesetz sieht Änderungen verschiedener in den Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums fallender Gesetze vor, darunter das Baugesetzbuch, das Naturschutzgesetz und verschiedene Vorschriften zum Wasserschutz.

1 November 2016
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Laut einer Veröffentlichung der Süddeutschen Zeitung sieht der Entwurf für ein neues Intensivtierhaltungsgesetz Änderungen verschiedener in den Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums fallender Gesetze vor, darunter das Baugesetzbuch, das Naturschutzgesetz und verschiedene Vorschriften zum Wasserschutz. Dem Entwurf zufolge beinhalten diese Änderungen vor allem die Abschaffung einer Reihe von Privilegien, die derzeit Landwirten im Rahmen des Baurechts zugestanden werden. Bislang dürfen nämlich Landwirte große Tierställe auch dann errichten, wenn kein Bebauungsplan existiert. Dabei gibt es für sie nur eine einzige Bedingung: Sie müssen, zumindest theoretisch, über ausreichend Land verfügen, um das benötigte Tierfutter zu erzeugen. Mit dem vom Umweltministerium angestrebten neuen Gesetz soll den Landwirten dieses Privileg nun genommen werden. In Zukunft sollen die Gemeinden für Betriebe mit über 15.000 Hennen, 600 Rindern oder 1.500 Schweinen einen Bebauungsplan aufstellen. Das bedeutet, dass sich der jeweilige Gemeinderat mit jedem auf dem Gemeindegebiet geplanten Bauprojekt für Großställe befassen muss.

Nach der Veröffentlichung der Meldung kamen die ersten Reaktionen vom Deutschen Bauernverband. Dieser ist der Auffassung, die geplanten Änderungen bedrohten vor allem die Existenz der kleinen und mittleren Betriebe, da diese nicht in der Lage seien, die Kosten für die neuen Vorgaben aufzubringen. Damit würden gerade die Großbetriebe begünstigt, gegen die das Gesetz sich ja eigentlich richte, da diese die einzigen seien, die die geforderten Änderungen finanzieren könnten.

Donnerstag, 13. Oktober 2016/ Auslands-Newsletter/ MAGRAMA/ Spanien.
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