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Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Land Brandenburg

Um den Fundort wurde ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 15 Kilometern festgelegt.

14 September 2020
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Nachdem im Landkreis Spree-Neiße am Donnerstag der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest amtlich festgestellt wurde, haben das Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung und die Krisenzentren der betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald gemeinsam mit einer Sachverständigengruppe heute die Ausmaße der Restriktionszonen abgestimmt. Die drei betroffenen Landkreise müssen nach der Schweinepestverordnung jetzt per Allgemeinverfügung das Gefährdete Gebiet amtlich festlegen.

Um den Fundort im Ortsteil Sembten in der Gemeinde Schenkendöbern wird eine Kernzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern mit elektrischen Wildschutzzäunen gesichert. Mit dem Aufbau der Zäune wurde bereits am heutigen Freitagnachmittag (11.09.) begonnen.

Die Kreise werden beim Aufbau vom Landesforstbetrieb unterstützt. Außerdem wird mit einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort das sogenannte Gefährdete Gebiet mit Schildern und Hinweistafeln markiert. In diesem Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Ernteverbot für Maisfelder)
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern
  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung

Darüber hinaus wurde eine Pufferzone mit 30 km eingerichtet. Innerhalb der Kernzone ist ein Schweinehalter, innerhalb der Gefährdungszone sind 17 Schweinehalter angesiedelt. Für diese gelte ein Verbringungsverbot und eine entsprechende angeordnete Beprobung.

11. September 2020/ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de

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