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Gemeinsame Erklärung: Ohne umfassender Folgenabschätzung gibt das einjährige Jubiläum der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ keinen Anlass zum Feiern

Auf den Tag genau wurde vor einem Jahr die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ von der Europäischen Kommission in Brüssel vorgestellt. Jedoch gibt ihr einjähriges Bestehen uns keinen Grund zur Freude, da die Strategie noch immer zu viele Fragen innerhalb der europäischen Landwirtschaft und Agrar- und Lebensmittelgemeinschaft aufwirft. Ein Jahr voller intensiver Debatten hat unsere Sorgen nur verstärkt.

24 Mai 2021
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Wir, die Unterzeichner dieser Erklärung, haben keinen Zweifel daran, dass die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ erheblichen Einfluss auf die gesamte landwirtschaftliche Wertschöpfungskette – von den Landwirten über unsere Lebensmittelsysteme hin zu den Verbrauchern – innerhalb der Europäischen Union haben wird. Aber höchstwahrscheinlich nicht so wie ursprünglich erhofft oder erwartet.

Um es ganz unmissverständlich zu sagen: Wir stehen dem Ansatz der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass unser Lebensmittelsystem schnellstmöglich weitere Maßnahmen zur Verbesserung seiner Nachhaltigkeit ergreifen muss – unter Beibehaltung der höchsten Qualitätsstandards und Erschwinglichkeit von Lebensmitteln.

Dennoch wird diese Strategie nicht nur Auswirkungen auf die Umweltqualität unserer Landwirtschaft haben, sondern auch folgenschwer für unsere Produktionskapazitäten, unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Importe und letztlich die Verbraucherpreise sein. Wie wir im vergangenen Jahr sehen konnten gibt es zudem beträchtliche Widersprüche in der Zusammensetzung dieser allgemeinen Zielsetzungen. Aber bis diese weitgehend anerkannt sind, wird es bereits zu spät sein. Wir dürfen nicht vor Debatten über diese Widersprüche zurückschrecken. Wir müssen gemeinsam darüber sprechen, denn auch wenn es aktuell diesbezüglich eine kollektive Nichtbeachtung auf EU-Ebene zu geben scheint, steht zu viel auf dem Spiel.

Die Durchführung einer umfassenden Folgenabschätzungsstudie wäre der geeignete Weg gewesen, um eine konkrete inhaltliche Diskussion zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ anzustoßen. Eine solche Studie wurde von Vizepräsident Frans Timmermans versprochen. Entgegen zahlreicher Zusagen gemäß den Grundsätzen für verantwortungsvolles Regierungshandeln der Kommission wissen wir nun, dass es keine Folgenabschätzung geben wird. In dieser Frage sind die Grundsätze der Kommission jedoch eindeutig: „Eine Folgenabschätzung ist erforderlich für Initiativen der Kommission, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche wirtschaftliche, ökologische oder soziale Auswirkungen haben werden.1 (...) Im Rahmen von Folgenabschätzungen werden Nachweise zusammengetragen, anhand derer bewertet wird, ob zukünftige legislative oder nichtlegislative Maßnahmen der EU gerechtfertigt sind und wie solche Maßnahmen bestmöglich konzipiert werden können, um die erwünschten politischen Zielsetzungen zu erreichen.2 Angesichts der heutigen Herausforderungen hinsichtlich unserer Ernährungssicherheit ist dieses Versäumnis seitens der Kommission sowohl unverständlich als auch inakzeptabel.

Einzelstudien zu den verschiedenen Zielvorgaben der Strategie sind nicht ausreichend. Allein anhand einer kumulativen Überprüfung der verschiedenen Ziele, die in der Strategie vorgeschlagen werden, können die wahren Herausforderungen im Zusammenhang mit der Strategie ermittelt werden. Im Bereich der Handelspolitik hat dieselbe Kommission den Mut aufgebracht, eine umfassende Studie der komplexen kumulativen Folgen der mehr als 60 von der EU unterzeichneten Handelsabkommen vorzuschlagen. Also warum sollte dies nicht auch für die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ möglich sein? Warum hat die US-Regierung bereits eine Studie zu unserem eigenen politischen Flaggschiff durchgeführt3?

Wir fordern die Anwendung von drei Grundsätzen, die auf dem gesunden Menschenverstand beruhen: die Gewährleistung einer Politik auf der Basis konkreter Daten und wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung, nicht auf der Grundlage ideologischer und politischer Positionen; die Aufnahme von Gesprächen über konkrete Instrumente und Technologien, die innerhalb unserer Agrargemeinschaft Begeisterung für dieses politische Projekt wecken; und schließlich die Durchsetzung der gleichen ehrgeizigen Anforderungen, die an den EU-Binnenmarkt gestellt werden, gegenüber denjenigen internationalen Handelspartnern, die nicht die gleichen Ambitionen verfolgen.

[1] https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/better-regulation-guidelines-impact-assessment.pdf
[2] https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/better-regulation-guidelines-better-regulation-commission.pdf
[3] https://www.ers.usda.gov/webdocs/publications/99741/eb-30.pdf?v=4992.2

20. Mai 2021 - Copa-Cogeca

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