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WTO veröffentlicht Bericht zum wirtschaftlichen Schaden der COOL-Regelung für Mexiko und Kanada

Am 7. Dezember veröffentlichte das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) seinen Bericht zu dem wirtschaftlichen Schaden, der Mexiko und Kanada durch die US-amerikanischen COOL-Vorschriften entstanden ist.

16 Dezember 2015
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Am vergangenen 7. Dezember veröffentlichte das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) seinen Bericht zu dem wirtschaftlichen Schaden, der Mexiko und Kanada durch die von den USA eingeführte Regelung zur Ursprungskennzeichnung (Country-of-Origin-Labeling – COOL) für Rind- und Schweinefleisch entstanden ist.

Seit 2011 hat die WTO wiederholt befunden, dass die Anforderungen der COOL-Regelung für Rind- und Schweinefleisch diskriminierend sind und eine Verletzung der internationalen Handelsverpflichtungen der USA darstellen.

Laut der Entscheidung des WTO-Schiedsgerichts beläuft sich der Umfang der infolge der COOL-Regelung zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile im Falle von Mexiko auf jährlich 227,7 Millionen US-Dollar. Daher ist Mexiko berechtigt, die Genehmigung des Streitbeilegungsgremiums (DSB) zur Aussetzung von Handelszugeständnissen und damit verbundenen Verpflichtungen im Rahmen des GATT 1994 bis zu einer Höhe von 227,7 Millionen Dollar pro Jahr zu beantragen. Im Falle von Kanada beläuft sich dieser Wert auf 1.054,73 Millionen kanadische Dollar pro Jahr.

In einer diesbezüglichen gemeinsamen Erklärung haben die Regierungen von Mexiko und Kanada ein unverzügliches Handeln seitens des US-Senats gefordert, um zu verhindern, dass Vergeltungsmaßnahmen gegen die US-amerikanischen Exporte ergriffen werden.

Mittwoch, 9. Dezember 2015/ Regierung von Mexiko. http://www.gob.mx/
Montag, 7. Dezember 2015/ WTO. https://www.wto.org/

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