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Verlängerung des Geltungszeitraums der Maßnahmen zum Schutz vor der Epizootischen Virus-Diarrhoe

In Anbetracht der Entwicklung der Seuchenlage in den betroffenen Drittländern und in Ermangelung neuer wissenschaftlicher Informationen sollten die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 750/2014 eingeführten Schutzmaßnahmen bis Ende Oktober 2016 verlängert werden.

20 Oktober 2015
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Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 750/2014 der Kommission wurde erlassen, nachdem über das Auftreten einer neuen, auf enterische Coronaviren zurückzuführenden Tierseuche bei Schweinen in Nordamerika berichtet worden war, die durch neu auftretende porzine Alphacoronaviren, darunter Erreger der Epizootischen Virus-Diarrhoe, und ein neues porzines Deltacoronavirus verursacht wurde. Die genannte Durchführungsverordnung enthält Maßnahmen zum Schutz vor der Einfuhr von Sendungen mit lebenden Zucht- und Nutzschweinen in die Union aus Gebieten, in denen die durch diese Viren verursachte Seuche vorkommt, um dafür zu sorgen, dass die Ursprungsbetriebe die notwendigen Garantien bieten und die Einschleppung der durch diese Viren verursachten Epizootischen Virus-Diarrhoe in die Union verhindert wird. Diese Schutzmaßnahmen sollen bis zum 12. Januar 2015 gelten.

In Anbetracht der Entwicklung der Seuchenlage in den betroffenen Drittländern und in Ermangelung neuer wissenschaftlicher Informationen sollten die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 750/2014 eingeführten Schutzmaßnahmen bis Ende Oktober 2016 verlängert werden. Der Geltungszeitraum der genannten Durchführungsverordnung sollte deshalb entsprechend geändert werden.

 

Donnerstag 1. Oktober 2015/ DOUE/ Europäische Union.
http://eur-lex.europa.eu

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