X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0
Lesen Sie diesen Artikel in:

EU-Kommission will mit neuen Vorschriften die Gesundheit von Mensch und Tier verbessern

EU-Kommission will mit neuen Vorschriften zu Medikamenten und Fütterungsarzneimitteln die Gesundheit von Mensch und Tier verbessern

16 September 2014
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Kommission will mit neuen Vorschriften die Gesundheit von Mensch und Tier verbessern

Die Kommission verabschiedete heute ihre Vorschläge für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere zu verbessern, Antibiotikaresistenz in der EU zu bekämpfen und Innovation zu fördern.

Der Vorschlag für Tierarzneimittel ist insbesondere auf eine bessere Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Behandlung und Verhütung von Krankheiten bei Tieren in der EU ausgerichtet.

Gemäß des Vorschlags für die Modernisierung der Rechtsvorschriften über Arzneifuttermittel umfasst der Geltungsbereich dieser Vorschriften nun auch Futtermittel für Haustiere. Auf diese Weise sollen angemessene Standards für die Produktqualität und -sicherheit in der EU gewährleistet und gleichzeitig bessere Behandlungen für erkrankte Tiere verfügbar gemacht werden.

Die vorgeschlagenen Vorschriften werden Tieren – einschließlich Wassertierarten – und Tierhaltern, Haustierbesitzern, Tierärzten und Unternehmen, darunter auch die pharmazeutische und die Futtermittelbranche, in der EU zugute kommen.

Tonio Borg, der EU-Kommissar für Gesundheit, sagte: „Bei diesen beiden Vorschlägen geht es im Wesentlichen um die Tiergesundheit und das Tierwohl. Sie bedeuten jedoch auch für die menschliche Gesundheit einen entscheidenden Schritt nach vorne, da die einzuführenden Maßnahmen zur Bekämpfung der wachsenden Gefährdung durch Antibiotikaresistenz beitragen und gleichzeitig die Wirksamkeit der Antibiotika sowohl für Mensch als auch Tier erhalten werden.“

Vorschlag für Tierarzneimittel

Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Rechtsvorschriften für Tierarzneimittel auf die Bedürfnisse des Veterinärsektors zuschneiden und dabei weiterhin ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie eine sichere Umwelt gewährleisten.

Die vorgeschlagene Verordnung baut auf den bestehenden EU-Vorschriften für Tierarzneimittel auf, mit denen dafür gesorgt wird, dass nur Tierarzneimittel in Verkehr gebracht werden, für die eine Zulassung erteilt wurde. Diese Vorschriften werden jetzt vereinfacht, damit in der EU geeignete Arzneimittel für Tiere entwickelt werden können. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands wird sowohl das Zulassungsverfahren als auch die Überwachung von Nebenwirkungen (Pharmakovigilanz) betreffen.

Der Vorschlag kommt besonders gelegen für Tierarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung – wie beispielsweise Bienen, Ziegen, Truthähne und Pferde –für die es derzeit an verfügbaren Arzneimitteln mangelt.

Um Antibiotikaresistenz zu bekämpfen und zur Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika bei Mensch und Tier beizutragen, wird mit dem Vorschlag die Möglichkeit eingeführt, die Zulassung und Verwendung bestimmter Antibiotika, die für die Behandlung von Infektionen beim Menschen vorbehalten sind, in Bezug auf Tiere einzuschränken.

Vorschlag für Arzneifuttermittel

Die vorgeschlagene Verordnung wird die veraltete Richtlinie über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln (90/167/EWG) aufheben und ersetzen. Ziel der Verordnung ist es, die Produktionsstandards und die Vermarktung von Arzneifuttermitteln in der EU auf einem angemessenen Sicherheitsniveau zu vereinheitlichen und dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt in diesem Bereich Rechnung zu tragen.

Die vorgeschlagenen Vorschriften werden dafür sorgen, dass Arzneifuttermittel ausschließlich aus speziell dafür zugelassenen Tierarzneimitteln und durch zugelassene Hersteller hergestellt werden. Die Resistenz gegen Antibiotika wird durch Maßnahmen bekämpft wie das Verbot, Arzneifuttermittel präventiv oder als Wachstumsförderer zu verwenden. Darüber hinaus werden EU-weite geltende Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel in gewöhnlichen Futtermitteln in einer Höhe festgelegt, die die Entwicklung von Antibiotikaresistenz verhindern soll.

Der Vorschlag gilt ausdrücklich auch für Arzneifuttermittel für Haustiere; damit soll dafür gesorgt werden, dass Haustiere – insbesondere bei chronischen Erkrankungen – einfacher mit innovativen Arzneifuttermitteln behandelt werden können.

Wednesday September 10, 2014/ EC/ European Union.
http://europa.eu/rapid

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. 3drei3 in 3 Minuten

Zweiwöchentlicher Newsletter über alle Updates bei 3drei3.de

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.