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Neue Verordnung zur Förderung der Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln

Derzeit importiert die EU jährlich etwa 6 Mio. Tonnen Phosphate, könnte jedoch bis zu 30 % dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzen.

31 März 2016
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Die Kommission legt heute einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den Zugang organischer und abfallbasierter Düngemittel zum Binnenmarkt der EU erheblich erleichtert und sie den traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellt. Dadurch entstehen neue Marktchancen für innovative Unternehmen und gleichzeitig werden Abfälle, Energieverbrauch und Umweltschäden verringert.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: Nur ein sehr kleiner Teil der in großer Menge vorhandenen Ressourcen aus Bioabfällen wird in wertvolle Düngeprodukte umgewandelt. Unsere Landwirte verwenden Düngemittel, die aus importierten Ressourcen oder aus energieintensiven Verfahren stammen, obwohl unsere Industrie diese Bioabfälle als wiederverwertete Nährstoffe aufwerten könnte. Diese Verordnung wird uns dabei helfen, Probleme in Chancen für Landwirte und Unternehmen zu verwandeln.“

Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können.

Hintergrund

Die geltende Düngemittelverordnung aus dem Jahr 2003 gewährleistet den freien Verkehr auf dem Binnenmarkt vor allem für konventionelle, nichtorganische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken stammen oder chemisch erzeugt werden. Diese Verfahren erfordern einen großen Energieverbrauch und haben einen hohen CO2-Ausstoß zur Folge. Innovative, aus organischen Stoffen hergestellte Düngeprodukte liegen außerhalb des Geltungsbereichs der geltenden Düngemittelverordnung. Ihr Zugang zum Binnenmarkt hängt daher von der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten ab und ist aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften oft schwierig.

Die Marktchancen für Unternehmen, die organische Düngeprodukte herstellen, sind erheblich. Heute werden erst 5 % der Bioabfälle recycelt. Jedoch könnten Schätzungen zufolge bis zu 30 % der nichtorganischen Düngemittel ersetzt werden, wenn mehr Bioabfälle wiederverwertet würden. Derzeit importiert die EU jährlich etwa 6 Mio. Tonnen Phosphate, könnte jedoch bis zu 30 % dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzen.

Die nächsten Schritte

Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme wird sie nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, unmittelbar anwendbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.

Donnerstag 17. März 2016 / EG / Europäische Union.
http://europa.eu/rapid

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