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Kommission verweist einen Teil der Fusionskontrollsache Danish Crown/Tican an dänische Wettbewerbsbehörde

Die Europäische Kommission hat einen Teil der Fusionskontrollsache Danish Crown/Tican auf Antrag der dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde an diese verwiesen.

20 Juli 2015
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Die Europäische Kommission hat einen Teil der Fusionskontrollsache Danish Crown/Tican auf Antrag der dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde an diese verwiesen. Die beiden dänischen Unternehmen sind in der Schlachtung und Fleischverarbeitung tätig. Nach einer vorläufigen Prüfung des Falls stellte die Kommission fest, dass durch den geplanten Zusammenschluss eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf bestimmten Märkten in Dänemark droht. Diese Aspekte werden nun von der dänischen Wettbewerbsbehörde nach nationalem Recht geprüft. Gleichzeitig hat die Kommission den geplanten Zusammenschluss auf seine Auswirkungen in anderen Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Schweden und Polen) geprüft und nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, da er außerhalb Dänemarks keine erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im EWR zur Folge haben wird.

Freitag , 17. Juli 2015/ EK/ Europäischen Union
http://europa.eu/rapid

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