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Europäische Union: Kommission genehmigt neue Absatzförderungsprogramme für Agrarerzeugnisse

Die ausgewählten Programme aus 18 Mitgliedstaaten decken ein breites Spektrum von Erzeugniskategorien ab wie frisches Obst und Gemüse, Milcherzeugnisse, Qualitätserzeugnisse (g.U., g.g.A. und g.t.S.), ökologische/biologische Erzeugnisse, Olivenöl, Fleisch sowie Kombinationen verschiedener Produktkategorien.

22 April 2015
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Die Europäische Kommission hat 41 neue Programme zur Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen in der EU und auf Drittlandsmärkten genehmigt. Die Programme sind für einen Zeitraum von drei Jahren mit Mitteln in Höhe von 130 Mio. EUR ausgestattet, die zur Hälfte (65 Mio. EUR) aus dem EU-Haushalt stammen. In diesem Betrag inbegriffen sind 30 Mio. EUR an EU-Geldern, die die Kommission nach dem russischen Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU vom August vergangenen Jahres zusätzlich zur Verfügung gestellt hat.

Die ausgewählten Programme aus 18 Mitgliedstaaten decken ein breites Spektrum von Erzeugniskategorien ab wie frisches Obst und Gemüse, Milcherzeugnisse, Qualitätserzeugnisse (g.U., g.g.A. und g.t.S.), ökologische/biologische Erzeugnisse, Olivenöl, Fleisch sowie Kombinationen verschiedener Produktkategorien. Von den Programmen sind 17 für den EU-Binnenmarkt und 24 für Drittländer bestimmt. Dies ist eine wesentliche Veränderung gegenüber der vorangegangenen Runde von Programmen, die zu fast zwei Dritteln den Binnenmarkt betrafen. Der Grund hierfür dürften die zusätzlichen 30 Mio. EUR sein, die die Europäische Kommission im vergangenen Jahr im Anschluss an den russischen Einfuhrstopp für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU als Maßnahme zur Erschließung alternativer Märkte angekündigt hat. Trotz der von der Russischen Föderation einseitig verhängten Beschränkungen haben die Ausfuhren von EU-Agrarerzeugnissen nach Drittländern im Zeitraum August-Dezember 2014 wertmäßig gegenüber demselben Zeitraum im Vorjahr um 2 % zugenommen.

Die betreffenden Drittländer und -regionen sind: Naher Osten, Nordamerika, Südostasien, China, Japan, Südkorea, Afrika, Russland, Belarus, Kasachstan, Australien und Norwegen. Fünf der genehmigten Programme sind zudem „Mehrländerprogramme“ mit gemeinsamen Absatzförderungsprogrammen von Verbänden aus mehreren Mitgliedstaaten.

Dienstag 21. April 2015/ EC/ Europäische Union.
http://europa.eu/rapid

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