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EU: Kommission schlägt vor, Käfighaltung für landwirtschaftliche Nutztiere schrittweise zu beenden

Dieser Vorschlag wird Teil der laufenden Überprüfung der Tierschutzvorschriften im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sein.

2 Juli 2021
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Die Kommission hat entschieden, dem Anliegen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „End the Cage Age“ stattzugeben; sie ist die sechste erfolgreiche Bürgerinitiative und wird von mehr als einer Million Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU unterstützt. Ihrer Antwort zufolge plant die Kommission, bis 2023 einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Käfighaltung für eine Reihe von Nutztieren zu verbieten. Dieser Vorschlag wird Teil der laufenden Überprüfung der Tierschutzvorschriften im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sein.

Diese Bürgerinitiative spiegelt die Forderung nach einem Übergang zu ethischeren und nachhaltigeren Bewirtschaftungssystemen wider, was auch die Überarbeitung der geltenden Tierschutzvorschriften umfasst. Auf dieses gesellschaftliche Anliegen einzugehen, hat für die Kommission hohe Priorität und steht im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und des europäischen Grünen Deals.

Beantwortung der EBI durch die Kommission

Während alle landwirtschaftlichen Nutztiere den geltenden Tierschutzvorschriften unterliegen, fallen nur Legehennen, Masthähnchen, Sauen und Kälber unter die Vorschriften über die Käfighaltung. In ihrer Antwort auf die EBI verpflichtet sich die Kommission, bis Ende 2023 einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Verwendung von Käfigsystemen für alle in der Initiative genannten Tiere schrittweise zu beenden und schließlich zu verbieten.

Der Kommissionsvorschlag betrifft insbesondere:

  • Tiere, die bereits von den Rechtsvorschriften erfasst sind: Legehennen, Sauen und Kälber;
  • weitere in der EBI genannte Tiere: Kaninchen, Junghennen, Masthähnchen, Legetiere, Wachteln, Enten und Gänse. Für diese Tiere hat die Kommission die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bereits ersucht, den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu ergänzen, um die nötigen Voraussetzungen für ein Verbot der Käfighaltung festzulegen.

Im Rahmen ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hat sich die Kommission bereits verpflichtet, eine Überarbeitung der Tierschutzvorschriften, auch in den Bereichen Transport und Haltung, vorzuschlagen, die derzeit einer Eignungsprüfung unterzogen werden, die bis Sommer 2022 abgeschlossen sein soll.

Parallel zur Arbeit an den Rechtsvorschriften und für eine Erleichterung eines ausgewogenen und wirtschaftlich tragfähigen Übergangs zu einer käfiglosen Tierhaltung wird die Kommission spezifische Unterstützungsmaßnahmen in wichtigen damit zusammenhängenden Politikbereichen wie Handel, Forschung und Innovation anstreben. Insbesondere wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik finanzielle Unterstützung und Anreize – etwa das neue Instrument der Öko-Regelungen – enthalten, um den Landwirten dabei zu helfen, ihre Anlagen gemäß den neuen Standards tierschutzgerechter zu modernisieren. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten den Fonds für einen gerechten Übergang und die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzen, um die Landwirte bei der Anpassung an käfiglose Haltungssysteme zu unterstützen.

Nächste Schritte

Da zur Beendigung der Käfighaltung die derzeitigen Haltungssysteme geändert werden müssen, wird die Kommission die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen der zu treffenden Maßnahmen und den Nutzen für den Tierschutz in einer bis Ende 2022 abzuschließenden Folgenabschätzung prüfen. Hierzu wird spätestens Anfang 2022 eine öffentliche Konsultation durchgeführt werden. Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob ein Inkrafttreten der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften im Jahr 2027 realistisch ist.

30. Juni 2021/ Europäische Kommission / Europäische Union.
https://ec.europa.eu/commission

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