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Europäische Union: Angabe des Herkunftsortes von Fleisch

Mehrere Mitgliedstaaten waren der Ansicht der Kommission, dass, im Gegensatz zum Beschluss des Europäischen Parlaments, es extrem schwierig und sehr teuer wäre, entsprechende Vorschriften für Rindfleisch auch auf Schweine-, Schaf-, Ziegen-und Geflügelfleisch zu übertragen.

30 Juli 2014
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In der letzten Sitzung des Rates der Landwirtschaftsminister informierte die Kommission den Rat über den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2014 zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen für die Anwendung der obligatorischen Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch (10857/14).

Mehrere Mitgliedstaaten waren der Ansicht der Kommission, dass, im Gegensatz zum Beschluss des Europäischen Parlaments, es extrem schwierig und sehr teuer wäre, entsprechende Vorschriften für Rindfleisch auch auf Schweine-, Schaf-, Ziegen-und Geflügelfleisch zu übertragen.

Als die Verordnung 1169/2011 zur Lebensmittelkennzeichnung 2010 diskutiert wurde, wurde außerdem vereinbart, dass für eine obligatorische Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch weitere Folgeabschätzungen erforderlich seien. Demnach müsste die Kommission weitere Optionen für die Herkunftsangaben auf den Lebensmitteln, insbesondere in Bezug auf den Ort der Geburt, dem Ort der Aufzucht und dem Ort der Schlachtung der Tiere, noch genau prüfen. Mit der Verordnung 1169/2011 wurde die Kommission deshalb beauftragt, die notwendigen Vorschriften durch Rechtsakte festzulegen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Durchführungsverordnung 1337/2013 2, die Bereitstellung für die obligatorische Angabe des Mitgliedstaats oder Drittland mit „Aufzucht“ und „Schlachtung“ der Tiere, herausgegeben.

Mit dem Beschluss vom 6. Februar 2014 vertrat das Europäische Parlament die Auffassung, dass die Kommission die im Rahmen der Verordnung 1169/2011 verliehenen Befugnisse überschritten hat. Deshalb forderte das Europäische Parlament die Kommission auf eine neue Verordnung zu fassen, in der die bestehenden Rechtsvorschriften für Rindfleisch auch für die oben genannten Lebensmittel Anwendung finden: Angabe des Ortes der Geburt, der Aufzucht und der Schlachtung ohne jede Ausnahme für Hackfleisch.

Monday June 16, 2014/ Consilium/ European Union.
http://www.consilium.europa.eu

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