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EU und Mercosur erzielen Handelsabkommen

Die Europäische Union und der Mercosur-Staatenbund, der sich aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zusammensetzt, haben am Freitag, dem 28. Juni eine politische Einigung über ein ehrgeiziges, ausgewogenes und umfassendes Handelsabkommen erzielt.

4 Juli 2019
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Der neue Handelsrahmen, der Teil eines umfassenderen Assoziierungsabkommens zwischen den beiden Regionen ist, wird eine politische und wirtschaftliche Partnerschaft von strategischer Bedeutung festigen und bedeutende Chancen für ein nachhaltiges Wachstum auf beiden Seiten schaffen sowie den Umweltschutz gewährleisten und die Interessen der Verbraucher und sensibler Wirtschaftssektoren in der EU wahren.

Die EU ist der erste große Partner, mit dem der Staatenbund Mercosur, dem Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay angehören, ein Handelsabkommen abschließt. Das heute erzielte Abkommen betrifft eine Bevölkerung von 780 Millionen Einwohnern und wird die engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern festigen. Es ist ein klares Bekenntnis beider Regionen zum regelbasierten internationalen Handel und wird europäischen Unternehmen einen wichtigen Vorsprung auf einem Markt verschaffen, der ein enormes wirtschaftliches Potenzial birgt. Ebenso wird das Abkommen die bedeutenden Wirtschaftsreformen und Modernisierungen, die in den Mercosur-Ländern derzeit im Gange sind, stärken.

Das Abkommen gewährleistet höchste Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sowie das Vorsorgeprinzip bei den Lebensmittelsicherheits- und Umweltvorschriften und enthält spezifische Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz, einschließlich der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der damit verbundenen Durchsetzungsbestimmungen.

Zentrale Merkmale des EU-Mercosur-Handelsabkommens

Mit dem Abkommen zwischen den Regionen EU und Mercosur wird die Mehrheit der Zölle auf EU-Exporte in den Mercosur entfallen, was die EU-Unternehmen wettbewerbsfähiger macht, da sie jährlich Zölle im Wert von 4 Mrd. Euro einsparen werden.

  • In den Industriesektoren der EU wird dies dazu beitragen, die Ausfuhren jener EU-Erzeugnisse zu steigern, die bislang mit hohen, teilweise prohibitiven Zöllen belegt waren. Dazu gehören Autos (Zollsatz 35 %), Autoteile (14-18 %), Maschinen (14-20 %), Chemikalien (bis zu 18 %), Arzneimittel (bis zu 14 %), Kleidung und Schuhe (35 %) und Maschenware (26 %).
  • Der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU wird von der Senkung der hohen Mercosur-Zölle auf EU-Ausfuhrerzeugnisse wie Schokolade und Süßwaren (20 %), Weine (27 %), Spirituosen (20 bis 35 %) und alkoholfreie Getränke (20 bis 35 %) profitieren. Das Abkommen sieht auch zollfreie Kontingente für EU-Milcherzeugnisse (Zollsatz derzeit 28 %) vor, insbesondere für Käse.

Die Mercosur-Länder werden darüber hinaus rechtliche Garantien zum Schutz vor Nachahmung für 357 hochwertige europäische Lebensmittel und Getränke einführen, die geschützte geografische Angaben (g.g.A.) tragen, wie etwa Tiroler Speck (Österreich), Fromage de Herve (Belgien), Münchener Bier (Deutschland), Comté (Frankreich), Prosciutto di Parma (Italien), Polska Wódka (Polen), Queijo S. Jorge (Portugal), Tokaji (Ungarn) oder Jabugo (Spanien).

Freitag, 28. Juni 2019/ EK/ Europäische Union.
http://europa.eu

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