X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0
Lesen Sie diesen Artikel in:

EU: Änderungen der amtlichen Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Die Erfahrungen mit der praktischen Durchführung dieser Verordnung gezeigt, dass bestimmte rechtliche Bestimmungen klarer gefasst werden müssen.

28 September 2021
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1709 der Kommission vom 23. September 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 hinsichtlich einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung amtlicher Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs.

Seit dem Geltungsbeginn der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 am 14. Dezember 2019 haben die Erfahrungen mit der praktischen Durchführung dieser Verordnung gezeigt, dass bestimmte rechtliche Bestimmungen klarer gefasst werden müssen, insbesondere was bestimmte praktische Modalitäten für die Fleischuntersuchung und anerkannte Methoden zum Nachweis mariner Biotoxine bei Muscheln anbelangt.

24. September 2021/ ABI/ Europäischen Union.
https://eur-lex.europa.eu

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. Aktuelles zum Schwein

Neuigkeiten der Schweineindustrie in deiner E-Mail

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.