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Einigung bei unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Die neue Rechtsvorschrift verbietet erstmals bis zu 16 unlautere Handelspraktiken, die einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden.

21 Januar 2019
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Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben Ende Dezember eine politische Einigung über ein neues Regelwerk erzielt, mit dem die Gesamtheit der Landwirte in der EU und eine breite Mehrheit der in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft tätigen EU-Unternehmen vor Praktiken geschützt werden, die gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßen.

Die neue europäische Rechtsvorschrift gilt für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, die in der Lebensmittelversorgungskette gehandelt werden und verbietet erstmals bis zu 16 unlautere Handelspraktiken, die einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den beteiligten Parteien vereinbart wurden.

Die Europäische Kommission hatte ihren Legislativvorschlag, mit dem für mehr Fairness in der Lebensmittelversorgungskette gesorgt und ein EU-weiter Mindestschutz gewährleistet werden soll, im April 2018 vorgelegt. Es ist das erste Mal, dass auf diesem Gebiet Rechtsvorschriften auf EU-Ebene umgesetzt werden. Mit diesem neuen Rahmen erhalten die Mitgliedstaaten die Befugnis, die neuen Vorschriften durchzusetzen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan nahm an der abschließenden Verhandlungsrunde mit Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates teil und erklärte: „Mit der heutigen Einigung wird erstmals der Weg für eine EU-Rechtsvorschrift geebnet, die allen Landwirten in der EU, ihren Vereinigungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen einen umfassenden Schutz bietet. Sie werden nun gegenüber allen größeren Akteuren geschützt, die sie unfair behandeln und gegen Vorschriften verstoßen. Ich möchte allen danken, die an diesen Verhandlungen beteiligt waren und die durch ihre konstruktive Herangehensweise und harte Arbeit die heutige politische Einigung möglich gemacht haben. Ganz besonders freue ich mich darüber, dass die Einigung unglaublich schnell erreicht werden konnte, denn seit der Vorlage des Kommissionsvorschlags sind gerade einmal acht Monate vergangen.“

Die heute erzielte Einigung gilt für alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette mit einem Umsatz von bis zu 350 Mio. EUR, wobei unterhalb dieser Grenze unterschiedliche Schutzniveaus vorgesehen sind. Unter die neuen Vorschriften fallen Einzelhändler, Lebensmittelverarbeiter, Großhändler, Genossenschaften bzw. Erzeugerorganisationen sowie Einzelerzeuger, die sich an einer der erfassten unlauteren Handelspraktiken beteiligen.

Verboten werden sollen u. a. folgende unlautere Handelspraktiken: verspätete Zahlungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und Verweigerung schriftlicher Verträge.

Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden: ein Käufer schickt nicht verkaufte Lebensmittel an einen Lieferanten zurück; ein Käufer verlangt von einem Lieferanten eine Zahlung für den Abschluss oder die Verlängerung einer Vereinbarung über die Lieferung von Lebensmitteln; ein Lieferant bezahlt für eine Absatzförderungs-, Werbe- oder Marketingkampagne des Käufers.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen führt nicht zu höheren Preisen für die Verbraucher. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation, die die Kommission vor der Vorlage des Vorschlags durchgeführt hat, haben sich die Verbraucherorganisationen dafür ausgesprochen, diese Praktiken zu regulieren, da sie langfristig negative Auswirkungen auf die Verbraucher haben.

Ein wichtiges Element der Richtlinie besteht darin, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsvorschriften den Anwendungsbereich auch auf Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 350 Mio. EUR ausweiten oder weitergehende Maßnahmen ergreifen können, wenn sie dies wünschen. Die Organe haben sich auch auf eine Überprüfungsklausel verständigt, wonach die Bestimmungen des Rechtsakts nach vier Jahren, d. h. während der nächsten Amtszeit des Europäischen Parlaments, überprüft und möglicherweise überarbeitet werden müssen.

Die Mitgliedstaaten benennen Behörden, die für die Durchsetzung der neuen Vorschriften zuständig sind und die Geldbußen verhängen und auf der Grundlage von Beschwerden Untersuchungen einleiten können. Wer eine Beschwerde einlegt, kann Vertraulichkeit beantragen. Damit soll der Angst vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen begegnet werden. Zudem wird die Kommission einen Mechanismus schaffen, über den sich die Durchsetzungsbehörden abstimmen und über bewährte Verfahren austauschen können.

Nach der heutigen Einigung wird es nun sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat eine Abstimmung geben, um den Text förmlich zu verabschieden. Wenn der neue Rechtsakt vollständig angenommen ist, muss er von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Mittwoch, 19. Dezember 2018/ EK/ Europäische Union.
http://europa.eu/rapid

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