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Deutchsland: Für mehr Tierschutz bei der Ferkelkastration

Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Anschaffung von Narkosegeräten mit 20 Millionen Euro – Förderrichtlinie tritt heute in Kraft.

4 Februar 2020
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Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Und zwar bei voller Schmerzausschaltung, nicht nur Linderung. Dabei ist die chirurgische Kastration eines der möglichen Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass kein Fleisch in den Handel kommt, das einen unangenehmen Geruch aufweist.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat dazu die "Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (FerkBetSachkV) erlassen. Damit das Mehr an Tierwohl ab Beginn des kommenden Jahres auch wirklich gesichert ist. Die Verordnung ermöglicht es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die notwenige Sachkunde sowohl theoretisch als auch praktisch nachgewiesen wurde.

Zudem unterstützt das Ministerium die Landwirte mit der ‚Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose)‘: Für 2020 stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung, um die Anschaffung solcher Geräte finanziell zu fördern. Ab heute können die Landwirte diese Hilfe beantragen.

Derzeit stehen drei Alternativen mit denen die betäubungslose Ferkelkastration vermieden werden kann zur Verfügung: Betäubung mit Isofluran bei der Kastration, die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Tierhalter, Fleischverarbeiter und Handel aufgefordert, diese Möglichkeiten auch zu nutzen.

Das sieht die Verordnung (FerkBetSachkV) konkret vor:

Um den Sachkundenachweis zu erlangen, müssen zunächst Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehören:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erforderliche Zuverlässigkeit
  • einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln

Zudem sieht die Verordnung folgende Voraussetzungen zur Erlangung des Nachweises vor:

  • einen theoretischen Lehrgang
  • eine theoretische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang
  • eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes im Anschluss an den theoretischen Teil
  • eine praktische Prüfung im Anschluss an die Praxisphase

31. Januar 2020/ BMEL/ Deutchsland.
https://www.bmel.de

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