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Bundesprogramm Nutztierhaltung sucht Ideen zur Einrichtung von Tierwohl-Kompetenzzentren

Im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung wurde in einer neuen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Richtlinie zur Förderung von Tierwohl-Kompetenzzentren (TWZ) veröffentlicht.

24 Mai 2019
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Die Tierwohl-Kompetenzzentren sollen zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe hinsichtlich einer tierwohlgerechten, umweltschonenden und nachhaltigen Nutztierhaltung errichtet werden. Sie sollen als zentrale Kontaktstellen für tierhaltende Betriebe vor Ort fungieren und Fachinformationen zur Anpassung an eine zukunftsfähige Nutztierhaltung zur Verfügung stellen. Deutschlandweit soll jeweils ein Tierwohl-Kompetenzzentrum für die Nutztierarten Schwein, Geflügel und Rind eingerichtet werden.

Bewerbung bis zum 31. August 2019

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31. August 2019 zunächst eine Projektskizze vorzulegen. Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder eine juristische Person des Privat- oder öffentlichen Rechts sein. Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Beratungs- und Forschungsaufgaben und andere öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer oder Kammern.

Weitere Informationen zu Förderkriterien, Inhalt und Einreichung einer Projektskizze finden Sie in der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Tierwohl-Kompetenzzentren im Rahmen des Bundesprogramms "Nutztierhaltung".

Einreichungsfrist für Skizzen: 31. August 2019

Mai 2019/ BLE/ Deutchsland.
https://www.ble.de/

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