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Betäubungsloses Kast­rie­ren männ­licher Ferkel noch zwei Jahre zu­lässig

Die Ende 2018 endende Übergangsfrist für das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter acht Tagen wird um zwei Jahre verlängert.

3 Dezember 2018
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Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 29. November 2018, als er einen Gesetzentwurf der Fraktion von CDU/CSU und SPD zur vierten Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/6000) annahm. In namentlicher Abstimmung votierten 421 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 142 lehnten ihn ab, 87 enthielten sich.

Koalition: Verschiebung der Frist „zwingend erforderlich“

Nach Auffassung der Koalitionsfraktion ist eine Verschiebung der Frist „zwingend erforderlich“, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden würden. Dieser Schritt sei notwendig, um aus der betäubungslosen Ferkelkastration so schnell wie möglich aussteigen zu können, argumentieren die Fraktionen. Spätestens jedoch zum 31. Dezember 2020 soll damit Schluss sein und es soll kastriert werden, ohne dass die Ferkel Schmerzen erleiden.

Darüber hinaus sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Ferkelerzeuger in dem verlängerten Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen. Beispielsweise sei es unerlässlich, dass das Tierarzneimittel Isofluran unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes eine tierarzneimittelrechtliche Zulassung erhält. Zudem müsse spätestens bis zum 31. Mai 2019 dem Bundestag eine Verordnung zugeleitet werden, die die Durchführung der Isoflurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht. Die Betriebe sollen bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte finanziell unterstützt werden.

Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD angenommen

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD nahm der Bundestag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (19/6106) an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration auf deren Praxisreife zu überprüfen und innerhalb von zwei Jahren alles zu tun, um diese Praxisreife herzustellen. Auch sollen die rechtlichen Voraussetzungen für weitere Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration geschaffen werden. Die Linke und die Grünen stimmten gegen den Entschließungsantrag, die FDP enthielt sich.

Darüber hinaus soll die Regierung dem Bundestag bis Ende Mai 2019 eine Rechtsverordnung zuleiten, die dem geschulten Landwirt die Durchführung der Isoflurannarkose ermöglicht. Bis Ende Juni 2019 sollen die fachlichen Inhalte der notwendigen Schulungen erarbeitet und Schulungsmaterialien und Lehrgänge erstellt werden.

Anträge der AfD und der FDP abgelehnt

Abgelehnt wurden Anträge der AfD-Fraktion (19/5533) und der FDP-Fraktion (19/4532). Der AfD-Antrag, der die Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen mithilfe des Anästhetikums Lidocain ermöglichen soll, wurde mit der Mehrheit der übrigen Faktionen abgelehnt.

Keine Mehrheit fand auch der FDP-Antrag für mehr Planungssicherheit für Sauenhalter, in dem die Einführung einer Methode zur Ferkelkastration gefordert wird, die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht werden müsse. Nur FDP und AfD unterstützten diesen Antrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

AfD: Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen ermöglichen

Die Fraktion der AfD hatte gefordert, die Lokalanästhesie bei Ferkelkastrationen zu ermöglichen. Die Abgeordneten drangen darauf, dass die Bundesregierung unverzüglich auf eine arzneimittelrechtliche Genehmigung das Lokalanästhetikums Lidocain für die Indikation der Kastration beim Schwein hinwirken sollte. Die deutschen Schweinehalter bräuchten Planungssicherheit, warnte die AfD. Andernfalls drohe ein Strukturbruch in der Branche, wenn die geplante Fristverlängerung für die Erlaubnis der Kastration ohne Betäubung um zwei Jahre durch die Regierungskoalition nicht für einen Aufschub sorgt.

Darüber hinaus sollte die Regierung die Genehmigung erteilen, dass Landwirte bei Nachweis entsprechender Sachkunde die Kastration mittels Lokalanästhesie selber durchführen dürfen. Schließlich sollte noch die Forschung zur Ferkelkastration per Lokalanästhesie gefördert und ausgebaut werden.

FDP: Deutsche Sauenhalter nicht benachteiligen

Die FDP-Fraktion verlangte von der Bundesregierung, schnell eine Methode zur Ferkelkastration zu ermöglichen, „die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht wird“. Lösungen, bei denen es zu erhöhten Ferkelverlusten kommt oder bei denen die Schmerzausschaltung nicht ausreichend gewährleistet ist, seien hingegen nicht akzeptabel.

Auch sollte vermieden werden, dass es zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der deutschen Sauenhalter gegenüber europäischen Mitbewerbern kommt. Darüber hinaus sollte die arzneimittelrechtliche Genehmigung des Wirkstoffes Isofluran für die Inhalationsanästhesie bei Ferkeln erteilt werden und die Forschung zur Ferkelkastration mittels Lokalanästhesie ausgebaut werden.

Donnerstag, 29. November 2018/ Bundestag/ Deutchsland.
https://www.bundestag.de

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