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Die Europäische Kommission setzt die Beantragung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch aus

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2334 in der Zeit vom 27. Januar 2016 bis zum 2. Februar 2016 auszusetzen.

4 Februar 2016
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Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/85 der Kommission vom 25. Januar 2016 zur Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2334 veröffentlicht.

Nach Prüfung der Marktlage und der Inanspruchnahme der in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2334 vorgesehenen Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch hat die Europäische Kommission entschieden, die Anwendung der genannten Verordnung in der Zeit vom 27. Januar 2016 bis zum 2. Februar 2016 auszusetzen. Die während dieses Zeitraums eingereichten Anträge auf Abschluss von Verträgen werden nicht berücksichtigt.

Ebenfalls abgelehnt werden nach dem 21. Januar eingereichte Anträge, über deren Annahme in dem vorgenannten Zeitraum entschieden würde.

Dienstag, 26. Januar 2016/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
http://eur-lex.europa.eu

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