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ASP-Vorbeugung: FEFAC veröffentlicht einen Leitfaden zur Biosicherheit von Futtermitteln

Der Leitfaden konzentriert sich auf Biosicherheitsmaßnahmen für die Futtermittelzulieferindustrie, Transportunternehmen, Lagerhaltung, Herstellung und Endlieferung von Futtermitteln an die Betriebe.

3 September 2019
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Der Europäische Verband der Mischfutterhersteller (FEFAC) hat ein Dokument über die Biosicherheit bei Futtermitteln veröffentlicht, das dazu beitragen soll, die Verbreitung der ASP zu verhindern. Ziel des FEFAC ist es, mit diesem Dokument eine maximale Verbreitung der besten Praktiken in diesem Bereich zu gewährleisten. Dabei wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass der Ausgangspunkt für einen wirksamen Biosicherheitsplan das Engagement der Beteiligten und die Anpassung an die lokalen Gegebenheiten ist.

Ziel des Leitfadens ist es,

  • Empfehlungen für die Erstellung eines Biosicherheitsplans zu geben, in dem sowohl die Grundanforderungen dargestellt werden als auch die zusätzlichen Maßnahmen, die zur Anwendung kommen, falls ein spezifisches Risiko der Übertragung von Krankheiten oder Zoonosen relevant ist;
  • auf spezifische Parameter von Krankheitserregern aufmerksam zu machen, die im Rahmen des Futtermittelsicherheitsmanagements in den HACCP-Plänen berücksichtigt werden müssen;
  • Empfehlungen für die Handhabung des Risikos der Übertragung von Krankheitserregern durch andere Vektoren als Futtermittel (Fahrzeuge, Infektionsträger, Menschen) zu geben.

Übersicht über die Grundprinzipien für die Erstellung eines Biosicherheitsplans in der Mischfutterindustrie:

  • Prinzip 1: Jeder Futtermittelhersteller sollte einen Biosicherheitsplan erstellen, ihn umsetzen und auf dem neuesten Stand halten.
  • Prinzip 2: Die in den gesetzlichen Regelungen zur Futtermittelhygiene festgelegten Anforderungen sind strikt umzusetzen, um zu verhindern, dass Futtermittel Träger von Krankheitserregern sind.
  • Prinzip 3: Mithilfe geeigneter Maßnahmen sollte verhindert werden, dass Krankheitserreger auf anderen Wegen als Futtermittelzutaten in die Futtermittelfabrik gelangen.
  • Prinzip 4: Bei der Beförderung und Endlieferung von Futtermitteln an die Betriebe sollten klare Regeln gelten, um die Einschleppung von Krankheitserregern in die Betriebe und die Verbreitung dieser Krankheitserreger zwischen den Betrieben zu verhindern.

<p>Futtermittel ASP</p>
Recommendations for the Development of a Biosecurity Plan in the EU Compound Feed Industry

Mittwoch, 28. August 2019/ FEFAC/ Europäische Union.
https://www.fefac.eu

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