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Afrikanische Schweinepest: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft startet Aufklärungskampagne in elf Bundesländern

Bundesminister Schmidt: "Durch vorsorgendes Verhalten weitere Ausbreitung verhindern"

Handzettel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest.http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/ASP/ASP-Handzettel_Druck.pdf?__blob=publicationFile
Handzettel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest.http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/ASP/ASP-Handzettel_Druck.pdf?__blob=publicationFile
8 August 2017
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ruft zur erhöhten Achtsamkeit auf, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Europa und ihre Einschleppung nach Deutschland zu verhindern. Zu diesem Zweck startet das BMEL in der kommenden Woche eine Aufklärungskampagne an Autobahnraststätten, Parkplätzen und Autohöfen.

In insgesamt elf Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) informieren Warnplakate über die ASP. Reisende werden aufgefordert, Speisereste nicht achtlos weg zu werfen, sondern nur in verschlossene Müllbehälter zu entsorgen.

Nachdem am 21. Juni 2017 die ASP erstmals bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik festgestellt worden war, beobachten die deutschen Behörden die Situation derzeit mit erhöhter Aufmerksamkeit. Nach wie vor treten ASP-Fälle bei Wild- und Hausschweinen in Polen, Litauen, Lettland und Estland sowie in Russland, Weißrussland und der Ukraine auf. Insoweit sind umfassende Vorsorgemaßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt appelliert:

"Alle sind aufgerufen, sich mit der Afrikanischen Schweinepest vertraut zu machen und durch vorsorgendes Verhalten ihren Teil dazu beizutragen, eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern."

Hintergrund:

Bei der ASP handelt es sich um eine ansteckende Virusinfektion, die für Haus- und Wildschweine tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. Diese Tierseuche wird entweder direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann auch über Transportfahrzeuge eingeschleppt werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann bereits ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche zu verbreiten. Für Reisende, insbesondere auch Fernfahrer, gilt daher der dringende Hinweis, keine Lebensmittel tierischer Herkunft oder Reiseproviant aus den betroffenen Gebieten Osteuropas mitzubringen. Generell sollten Speisereste in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.

Eine weitere Gefahrenquelle stellen Jagdprodukte wie Trophäen dar. Aber auch verunreinigte Kleidung und Schuhe können das Virus verbreiten. Daher sind alle Jäger aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das BMEL erinnert daran, dass das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen verboten ist.

Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland brächte neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich. Im Seuchenfall ist der gesamte Tierbestand eines Betriebes zu töten. Diese enormen wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter werden verschärft durch großflächige Schutzzonen mit sehr strengen Handels- und Transportverboten. Besonders kritisch wäre eine Einschleppung der ASP in den Schwarzwildbestand, weil hier die Möglichkeiten der Seuchenbekämpfung begrenzt sind.

Das BMEL informiert die Bundesländer, die Tierhalterverbände und die Jägerschaft regelmäßig über die Lage und die empfohlenen Maßnahmen. Das Friedrich-Loeffler-Institut aktualisiert bei Veränderungen der Seuchenlage seine Risikobewertung zur Einschleppungsgefahr der ASP. Schweinehalter weist das BMEL auf die besondere Bedeutung der Regelungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung hin.

Donnerstag, 27. Juli 2017/ BMEL/ Deutschland.
http://www.bmel.de

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